Die Direktvermittlung bezeichnet die direkte Vermittlung von qualifiziertem Personal in ein Unternehmen. Der Bewerbungsprozess und die Einstellungsentscheidung liegen in der Verantwortung des Unternehmens. Die Provision für die Direktvermittlung wird zwischen dem Unternehmen und der Personalberatung vereinbart. Für den Bewerber ist die Vermittlung in der Regel kostenfrei.
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Direktvermittlung – Definition
Bei der Direktvermittlung handelt es sich um einen Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit Personaldienstleistungen verwendet wird. Unter dem Begriff „Personaldienstleistungsunternehmen“ werden Unternehmen zusammengefasst, die sich auf die Vermittlung von Personal spezialisiert haben. Dabei sind die Begriffe „Personalberatung“, „Personalagentur“, „Personaldienstleister“ und „Headhunter“ gebräuchlich. Zwischen diesen Bezeichnungen gibt es zwar kleinere, aber dennoch entscheidende Unterschiede, die Insidern bekannt sind.
Die angebotene Vermittlungsdienstleistung wird als „Personalvermittlung“ bezeichnet. Kommt es zwischen dem vorgeschlagenen Bewerber, auch Kandidat genannt, und dem Auftraggeber, sprich Kunde oder Unternehmen, direkt zu einem Arbeitsvertrag, ohne dass eine vorherige Überlassung (Zeitarbeit) durch das vermittelnde Unternehmen stattfindet, sprechen wir von einer Direktvermittlung. In der Fachsprache wird dieser Vorgang auch als „Permanent Placement“ oder einfach „Perm“ abgekürzt.
Die Direktvermittlung bedeutet demnach genau das, was der Begriff impliziert: die direkte Vermittlung von qualifiziertem Personal in ein Unternehmen.
Kosten, Provision
Das beauftragte Unternehmen, also die Personalberatung, erhält für ihre Dienstleistung in der Regel ein zuvor festgelegtes Honorar. Die Höhe dieser Provision kann je nach Position, Anforderungen und Suchaufwand zwischen 18 % und 30 % betragen. Hierbei handelt es sich um eine faire Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung von hochqualifizierten Fachkräften.
Es ist wichtig anzumerken, dass für den vermittelten Bewerber oder Kandidaten diese Dienstleistung in der Regel kostenfrei ist. Die Kosten für die Direktvermittlung tragen somit in den meisten Fällen die Unternehmen, die auf der Suche nach passendem Personal sind.
Unterschied Direktvermittlung & Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Eine Frage, die oft gestellt wird, ist der Unterschied zwischen Direktvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Dieser lässt sich bereits durch die Herleitung der Begriffe erklären.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Direktvermittlung um eine Vermittlungsdienstleistung sowohl für den Auftraggeber, also das Unternehmen, als auch für den Bewerber. Die Personalagentur gleicht die Anforderungen der Stelle mit den Fähigkeiten des Bewerbers ab und bringt beide Parteien zusammen. Der Arbeitsvertrag wird dann direkt zwischen dem Unternehmen und dem Bewerber abgeschlossen. Die Personalagentur erhält dafür eine Vermittlungsprovision.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, auf die Überlassung eines Arbeitnehmers an ein Unternehmen für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit. Dabei wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Bewerber und der Personalagentur geschlossen. Die Personalagentur fungiert dabei rechtlich und faktisch als Arbeitgeber. Der entliehene Mitarbeiter erbringt jedoch seine Arbeitsleistung beim Kunden, also dem Auftraggeber. Der Kunde zahlt dabei nur für jede geleistete Arbeitsstunde einen vorher vereinbarten Stundenverrechnungssatz. Zwischen dem Kunden und dem Bewerber, also dem Mitarbeiter, besteht hingegen kein direktes Vertragsverhältnis. Das Ausfallrisiko und die Lohnzahlungen des entliehenen Mitarbeiters trägt die Personalagentur.