Lohnsteuerbescheinigung

Die „Lohnsteuerbescheinigung“ ist in Deutschland eine Zusammenfassung deines Einkommens aus dem vergangenen Jahr. Sie wird vom Arbeitgeber bereitgestellt und gibt Aufschluss über das erzielte Einkommen sowie die abgeführten Steuern und Versicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung ist für die Erstellung deiner Steuererklärung wichtig.

Solltest du die Bescheinigung für das Jahr 2022 benötigen, beachte bitte folgende Regelung: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir diese spätestens bis Ende Februar des Folgejahres auszuhändigen. Das bedeutet, dass dir beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 bis spätestens Ende Februar 2023 übermittelt werden muss. Diese Frist ermöglicht es dir, genügend Zeit für die Vorbereitung und Einreichung deiner Steuererklärung einzuplanen. Hast du noch keine Bescheinigung erhalten, setze dich direkt mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und bestehe auf die Zusendung.

Es ist im Übrigen nicht möglich, rückwirkend Lohnsteuerbescheinigungen vom Finanzamt zu erhalten. Die Bescheinigungen werden jährlich von deinem Arbeitgeber erstellt und enthalten spezifische Unternehmensdaten, die nur dem Arbeitgeber vorliegen.

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Arbeitsverhältnis beendet! Welche Unterlagen und Dokumente sind wichtig?

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder von uns schon einmal erlebt. Aber es ist sicherlich keine alltägliche Situation und unter Umständen verläuft die Trennung nicht ganz einvernehmlich, denn schließlich gibt es einen guten Grund für die Kündigung. Beide Parteien, Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber sollten sich gut darauf vorbereiten, um das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb möglichst professionell über die Bühne zu bringen. Welche Unterlagen Ihnen beim Austritt aus einem Unternehmen zustehen, erfahren Sie in diesem Blog.

Unterlagen für den Arbeitnehmer

Im Normalfall erfolgen betriebliche Trennungen mittels ordentlicher Kündigungen. Unterschiedliche Zukunftsvorstellungen sind meist die Hauptgründe, ohne dass sich eine der beiden Parteien etwas Gravierendes hat zu schulde kommen lassen. Je nach Betriebszugehörigkeit müssen unter Umständen Kündigungsfristen zwischen einem und sieben Monaten zum Monatsende beachtet werden.

Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber sollten hier eine gewisse Professionalität an den Tag legen, damit einer ordentlichen Übergabe der benötigten Unterlagen nichts im Wege steht.

Besonders wichtig sind diese Dokumente in erster Linie für den Arbeitnehmer, da er sie für den weiteren Bewerbungsprozess und den zukünftigen Arbeitgeber benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Arbeitszeugnis

Mit Beendigung der Beschäftigung hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält fachliche Bewertungen, die ausschlaggebend für Ihre weitere Tätigkeit sein können. Ein einfaches, unqualifiziertes Zeugnis wird unter Umständen ausgestellt, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit andauerte.

Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung enthält alle notwendigen Informationen zum Arbeitsverhältnis und dient als Nachweis zur korrekten Ermittlung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Arbeitserlaubnis

Falls Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen benötigen Sie, zur Vorlage beim Arbeitgeber, von der Ausländerbehörde und mit jeweiliger Zustimmung der Agentur für Arbeit, eine Arbeitserlaubnis.

Lohnsteuerbescheinigung

Jedem scheidenden Arbeitnehmer steht ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu. Ebenso hat der Arbeitgeber dem zukünftigen ehemaligen Mitarbeiter die Verdienstbescheinigungen auszuhändigen. Diese benötigt die Arbeitsagentur, um Ihre letzten Einkünfte zu ersehen und entsprechendes Arbeitslosengeld zu ermitteln.

Urlaubsnachweis

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung, über den bereits gewährten oder ausbezahlten Urlaub, ausstellen. Dem neuen Arbeitgeber steht es nämlich zu, einen Urlaubsnachweis zu verlangen, um entsprechende Doppelansprüche zu vermeiden.

Sozialversicherungsnachweis

Haben Sie Ihren Sozialversicherungsausweis Ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung noch im Original vorgelegt, verlangen Sie diesen zurück. Ebenso haben Sie Anspruch auf die Bescheinigung über die Meldung zur Sozialversicherung.

Vermögenswirksame Leistungen

Lassen Sie sich unbedingt alles aushändigen, was als Nachweis zur Altersversorgung oder Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall dienen kann. Das betrifft auch die Vermögenswirksamen Leistungen.

Gesundheitszeugnis

Alle Beschäftigten aus der Lebensmittelbranche bzw. Gastronomie, sind verpflichtet ihre Gesundheit mittels eines Gesundheitszeugnisses zu belegen. Insofern kein totaler Branchenwechsel geplant ist, wird das Gesundheitszeugnis für den nächsten Arbeitgeber benötigt. Sie haben deshalb Anspruch auf Aushändigung.

Referenzen

Vor allem die Arbeit von sogenannten Freelancern wird häufig durch Auftraggeber oder Arbeitgeber bestätigt. Diese, vor allem in den letzten Jahren stärker in Mode gekommenen Referenzen, dienen mittels einer persönlichen Note für den künftigen Auftraggeber dazu, sich ein Bild des Bewerbers machen zu können.

Einsicht in Personalakte – gut zu wissen

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Herausgabe der eigenen Personalakte. Diese kann Unterlagen wie eine Abmahnung, einen Schwerbehindertenausweis oder diverse Nachweise über Fortbildungen, Krankenkassenzugehörigkeit oder sogar noch die eigenen Bewerbungsunterlagen enthalten. Nach § 18 des Betriebsverfassungsgesetzes besitzt jedoch jeder Arbeitnehmer das Recht, Einsicht in die eigene Personalakte zu nehmen. Es besteht zudem eine Aufbewahrungspflicht von mindestens drei, für einige steuerrelevanten Unterlagen sogar bis zu sechs Jahren.

Ist der Arbeitgeber in der Bringschuld?

Ohne die wichtigen und erforderlichen Unterlagen können Sie keine neue Stelle antreten. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber verpflichtet, die mit Sorgfalt erstellten Unterlagen zeitnah auszuhändigen. Hält er sich nicht an die Vorgaben, können Sie arbeitsgerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen.

Auch wenn der Arbeitgeber sich nicht in der Bringschuld befindet, müssen die Unterlagen jedoch spätestens am letzten Arbeitstag bereitgestellt werden. Im Normalfall befindet sich der Arbeitnehmer jedoch in der sogenannten Holschuld.