33% Vermittlungshonorar
- 11% vom Jahresgehalt bei Vertragsabschluss
- 11% vom Jahresgehalt bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
- 11% vom Jahresgehalt bei Bestehen der Probezeit
In diesem Fall würden insgesamt 33% des Jahresgehalts des vermittelten Kandidaten als Vermittlungshonorar anfallen, von Beauftragung bis zum bestehen der Probezeit.
Hier ist eine Beispielrechnung, um es klarer zu machen:
Angenommen, der Kandidat hat ein Jahresgehalt von 100.000 €:
- Bei Vertragsabschluss: 11% von 100.000 € = 11.000 €
- Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags: 11% von 100.000 € = 11.000 €
- Bei Bestehen der Probezeit: 11% von 100.000 € = 11.000 €
Insgesamt würde das Vermittlungshonorar also 33.000 € (33% von 100.000 €) betragen.