Als Bewerber bekommt man schnell das Gefühl, in Bedrängnis zu geraten. Beharrliches Schweigen kann ihm genauso negativ ausgelegt werden, wie eine ehrliche Antwort. Ganz typische Fragen im Bewerbungsgespräch sind bspw. die, nach der eigenen Motivation für den entsprechenden Job. Jedoch ist es nicht immer so einfach. Plötzlich steht man einer Fangfrage gegenüber und spürt immer größer werdende Panik von den Zehenspitzen bis zum Kopf hoch kriechen. Wie antwortet man jetzt möglichst geschickt und verstrickt sich nicht in Scheinwahrheiten? Auch als Bewerber sollte man stets ein paar intelligente Rückfragen stellen. Damit signalisieren Sie, dass Sie sich intensiv auf das Unternehmen und das Bewerbungsgespräch vorbereitet haben und bekunden zudem Ihr wahres Interesse an dem Job. Unzulässige Fragen können Ihnen in jeder Branche gestellt werden und somit auch in unserer Branche, dem Online Marketing. Geraten Sie dabei möglichst nicht ins Trudeln. Handelt es sich tatsächlich um unzulässige Fragen, müssen Sie diese aus juristischer Sicht nicht beantworten oder zumindest nicht wahrheitsgemäß!

Unzulässige Fragen

Das Vorstellungsgespräch zum SEO Manager Ihres Wunschunternehmens ist erwartungsgemäß gut gelaufen und Sie haben die üblichen Fragen souverän beantwortet. Da verfinstert sich urplötzlich die Miene des Personalers auf, er kneift die Augen zusammen, spitzt die Lippen und formuliert dann die Frage der Fragen: „Sie möchten doch in Ihrem Alter sicher irgendwann Kinder haben?“ Was nun? Lassen Sie auf keinen Fall Panik aufkommen. Wie also jetzt damit umgehen? Müssen Sie darauf wahrheitsgemäß antworten? Die gute Nachricht vorweg: Die Frage nach der Familienplanung ist genauso unzulässig, wie unsere nachfolgenden Beispiele:

Persönliche Fragen zu Ihrer Person

  • Wofür geben Sie Ihr Geld aus?
  • Zu welcher Partei stehen Sie politisch?
  • Sind Sie verschuldet?
  • Sind Sie schon einmal gewalttätig geworden?
  • Waren Sie schon mal im Gefängnis?
  • Sind Sie religiös?
  • Welche gravierenden Krankheiten hatten Sie schon?
  • Wie steht es um Ihr Sexualleben?

Familienfragen

  • Haben Sie eine Behinderung?
  • Haben Sie einen Kinderwunsch?
  • Sind Sie schwanger?
  • Sind Sie Single?
  • Was macht Ihr Partner von Beruf?

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wie bei allen Dingen im Leben gibt es auch bei den unzulässigen Personalerfragen Ausnahmen. Es gibt Jobs, die die Gesundheit von Kind und Mutter gefährden können. Dazu zählen bspw. Tätigkeiten, die mit schwerer körperlicher Belastung oder Giftstoffen einhergehen. Ebenso riskant wären dann pädagogische Jobs wie Erzieherinnen oder Lehrer. Auch in der Model- oder Tänzer-Branche ist die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft nichts Ungewöhnliches.

In diesen Ausnahmesituationen ist es dem zukünftigen Chef sehr wohl erlaubt, nach einer potenziellen Schwangerschaft zu fragen. Aber nicht nur das, die Frage muss auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Geschieht dies nicht, kann der Chef den Vertrag rechtmäßig anfechten.

Ein weiterer Bereich, in dem der Bewerber sogar unaufgefordert persönliche Informationen nennen muss, sind jegliche Jobs mit Geldverkehr. Bankkauf-Angestellte oder Kassierer müssen wahrheitsgemäß Fragen nach Veruntreuung oder Diebstahl und damit zusammenhängende Vorstrafen beantworten.

Wie verhält man sich richtig?

Zwar ist es dem Personaler juristisch nicht verboten nach vorher genannten Dingen zu fragen, jedoch besteht – gerade in der heutigen Zeit – die Gefahr aufgrund dessen, wegen Diskriminierung verklagt zu werden.

Wie also verhält man sich nun am besten, wenn der Personaler Sie bei der Einstellung bspw. im E-Commerce trotz alledem unzulässige Fragen stellt? Unser Tipp: Ruhe bewahren! Geschlossene Fragen nach Gefängnisaufenthalt, Krankheiten oder Schwangerschaft können Sie getrost mit „Nein“ beantworten.

Offene Fragen verlangen von Ihnen Fingerspitzengefühl und starkes Einfühlungsvermögen. Mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ werden Sie hier nicht überzeugen können. Möglich, dass der Personaler Sie eventuell auch nur aus der Reserve locken und sehen möchte, wie Sie mit der stressigen Situation umgehen. Reagieren Sie also nicht ungezügelt und harsch, sondern bleiben Sie sachlich. Wie kommen Sie nun aus so einer Situation heraus? Am besten mit Schlagfertigkeit, Gegenfragen, Spontanität und/oder (Not-)Lügen.

Lügen erlaubt

Die Pflicht zur Wahrheit entfällt, wenn man als Bewerber unzulässige Fragen gestellt bekommt. Auch wenn sich später herausstellt, dass man nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat, darf man aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG im Nachhinein rechtlich nicht dafür belangt werden.

Tipps zum Umgang mit unzulässigen Fragen

  • Sachlich bleiben

    Stellen Sie sich als Erstes die Frage, ob die Ihnen gestellte Frage eventuell eine Berechtigung in Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit besitzt. Möglicherweise täuscht Sie Ihr erster Eindruck und die Frage wurde ohne irgendwelche Hintergedanken, sondern ganz spontan aus der Situation heraus gestellt.

  • Fehler ansprechen

    Wenn Sie über genügend Selbstbewusstsein verfügen, sprechen Sie die unzulässige Frage direkt an. Fragen Sie was das angesprochene Thema mit Ihrer Tätigkeit zu tun hat. Sicherlich kostet das jeden von uns erhebliche Überwindung, jedoch hat der Personaler die Pietätsgrenze als Erster überschritten, nicht Sie!

  • Ruhe bewahren

    Verhalten Sie sich professionell und freundlich und lassen Sie sich von einer unzulässigen Frage nicht aus der Ruhe bringen. Beantworten Sie die Frage entspannt und gelassen. Egal, ob wahrheitsgemäß oder mit einer Lüge.

  • Konsequent handeln

    Aufhorchen sollten Sie in jedem Fall, wenn sich eine unzulässige Frage an die andere reiht. Möchten Sie wirklich für dieses Unternehmen und diesen Arbeitgeber tätig werden? Bleiben Sie freundlich, bedanken Sie sich für die genommene Zeit und beenden Sie die Unterhaltung. Falls tatsächlich Diskriminierung im Spiel gewesen sein sollte, können Sie jederzeit eine Klage in Betracht ziehen!

Grenzen setzen

Als Bewerber müssen Sie grundsätzlich Ihre Kompetenzen und Stärken in positivem Licht hervorheben. Ebenfalls überzeugend sollten Sie auch Ihre Erfolge im Beruf sowie, falls gefragt, Ihre negativen Seiten und Schwächen darstellen können.

Ihr Privatleben gehört jedoch nicht dazu! Möglicherweise sind Hobbys, sportliche Interessen und Ihre ehrenamtlichen Aktivitäten noch interessant für den Personaler. Diese Fragen können und sollten Sie rechtmäßig beantworten. So wie die Fragen jedoch Themen wie Familienplanung, Freundeskreis oder auch jegliche weiteren privaten Themen beinhalten, sollten Sie entsprechend unserer vorher genannten Tipps diplomatisch darauf reagieren.

Dass das Verweigern einer Antwort natürlich äußerst verdächtig wirkt, ist unzweifelhaft, jedoch sollten Sie sich fragen, ob Sie tatsächlich und ernsthaft für so einen Arbeitgeber in Zukunft tätig sein möchte.

Geben Sie sich selbst und vor allem Ihrem Gegenüber nie das Gefühl, ein Bittsteller zu sein. Fakt ist: SIE haben hier etwas zu bieten: Kompetenz, Erfahrung und Arbeitskraft. Sie sind ein Gesprächspartner auf Augenhöhe, nicht weniger und nicht mehr und dazu gehört nun mal auch, Grenzen zu setzen. Sie allein entscheiden, wo genau diese Grenzen liegen!