Wenn Sie in letzter Zeit auf Jobsuche tätig waren, sind Ihnen vermutlich immer öfter die Kürzel (m/w/d) in Stellenangeboten aufgefallen. Vor allem in Anzeigen und Annoncen sind Abkürzungen nichts Neues. Hier wird nach Zeichen abgerechnet und jedes zusätzliche Wort kann hier den Preis in die Höhe treiben. Wir leben seit dem Printzeitalter mit unzähligen Kürzeln, die sich über Jahrzehnte etabliert haben. Dass Angaben wie (m/w) für das jeweilige Geschlecht stehen, ist so gut wie jedem Jobsuchenden klar. Die jeweilige Stelle kann und soll sowohl mit einer Frau als auch einem Mann besetzt werden. Allerdings gibt es eine Neuheit – die dritte Position.

(m/w/d) – Gleichberechtigung mittels variabler Ausdrücke

(m/w/d) steht in Stellenanzeigen für männlich/weiblich/divers. Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) bietet mit diesem Weg einen Schutz vor Diskriminierung und damit eine Lösung für Menschen, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 beschlossen, (Az 1 BvR 2019/16), dass in Zukunft eine dritte Geschlechtsvariante, neben männlich und weiblich, möglich sein muss. Entsprechende Geschlechtsbestimmungen richten sich an Menschen mit nicht eindeutiger Geschlechtszuordnung.

Hintergründe – neu oder schon immer dagewesen?

Der Diskussion um die Begriffe „Gender“ oder „Diversity“ stehen viele Menschen eher ratlos gegenüber. Schnell wird vom „Genderwahn“ gesprochen. Wieso soll plötzlich alles anders sein? Bisher gab es doch auch nur zwei Geschlechter. Aber entspricht das tatsächlich der Wahrheit?

Auch wenn Bezeichnungen wie divers oder diverse neu und für viele noch ungewohnt sind, ist die Tatsache nicht von der Hand zu weisen, dass manche Menschen sich weder 100 % als Frau, noch Mann fühlen. Allerdings ist das Phänomen als solches ganz und gar nicht neu. Die Bezeichnungen waren früher nur weniger schmeichelhaft – Hermaphrodit oder Zwitter.

Die erste Bezeichnung entstammt der griechischen Mythologie, die zweite hingegen weist auf das dritte Geschlecht im Tierreich, wie beispielsweise bei Schnecken hin. Hermaphroditos wurde als Sohn von Aphrodite und Hermes geboren. Eine kräftige Umarmung mittels einer verliebten Nymphe ließ ihn künftig zweigeschlechtlich erscheinen.

Intersexualität ist heutzutage in aller Munde. Laut Wikipedia betrachten sich 80.000 bis 120.000 Menschen in Deutschland als intersexuell. Grundsätzlich kann man sagen, dass es drei Merkmale für intersexuelle Menschen gibt: Genetisch bedingt (Geschlechtschromosomen), anatomisch bedingt (nicht eindeutig zuzuordnende Geschlechtsorgane) und hormonell bedingt (Mengenverhältnis der Geschlechtshormone).

Von Transsexualität ist die Intersexualität allerdings komplett abzugrenzen. Biologisch betrachtet, entspricht ein transsexueller Mensch eindeutig einem Geschlecht. Die meisten Betroffenen fühlen sich jedoch anders, als biologisch festgestellt.

Wie wirkt sich das auf Stellenangebote aus?

Die meisten Unternehmen versuchen alles, um unter keinen Umständen diskriminierend zu wirken. Ein Großteil aller Stellenanzeigen enthält mittlerweile solche oder ähnliche Abkürzungen.

Die Formulierungen variieren und können schon mal für Irritationen sorgen. Ein weiterer Nachteil:

Die Stellenanzeigen wirken weniger eindeutig mit Kürzeln wie (m/w/d), denn dabei bleibt es nicht. Immer öfter finden sich auch Stellenausschreibungen mit Anhängen wie (m/w/x), (m/w/i) oder (m/w/i/t). Kaum erkennbare Grenzen und gleichzeitig als oberste Priorität alle Eventualitäten einschließen – es wird alles getan, um im Vorhinein eventuelle Klagen zu vermeiden.

Aktuelle Abkürzungen

  • (m/w/d) männlich/weiblich/divers
  • (m/w/x) männlich/weiblich/nicht definiert bzw. egal, welches Geschlecht
  • (m/w/a) männlich/weiblich/anders
  • (m/w/gn) männlich/weiblich/geschlechtsneutral
  • (m/w/i) männlich/weiblich/intersexuell
  • (m/w/i/t) männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell
  • (m/w/*) männlich/weiblich/Asterisk für eine Fußnote bzw. beliebiges Geschlecht

Jedoch ist auch diese Liste noch nicht vollständig. Neben den üblichen Abkürzungen (m/w) gibt es alternativ noch (m/f). Das „f“ steht in diesem Fall für das englische female, weiblich. Zukünftig können Jobsuchende deshalb anstelle von (m/w/d) in Stellenanzeigen demnächst vermutlich auch Abkürzungen wie (m/f/d) oder diverse Kombinationen aus den vorher genannten finden.

Mögliche Alternativen wären dann zum Beispiel (m/w/i/t – international: m/f/i/t) für männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell. Eine völlig andere Reihenfolge ist natürlich auch möglich. Dies soll verhindern, dass Menschen sich benachteiligt fühlen, weil die männliche Form als erstes genannt wird. Die alphabetische Reihenfolge ist hier wohl am allerwenigsten diskriminierend.

Gerichtliche Klärungen

Die Überlegungen, wie Dinge sich in der Zukunft entwickeln werden, gehen aber noch weit über die Bezeichnungen in Stellenausschreibungen hinaus. So wird sich diese Vielfalt wohl auch in Unternehmen widerspiegeln müssen. Das Fordern einer Frauenquote war vor Jahren nur der Anfang. Möglich sind zukünftige Quoten für Intersexuelle und Transsexuelle.

Absolut nachvollziehbar ist, dass Diskriminierung von Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, nicht rechtens ist und ihre Rechte stärker gefördert werden müssen, aber wie oder wer soll das überprüfen?

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit mit Begründung des Arbeitgebergleichstellungsgesetzes (AGG) zu klagen. So ist dies bspw. bei Stellenangeboten möglich, die ausschließlich die Bezeichnung (m/w) tragen.

Eine intersexuelle Person kann arbeitsgerichtlich dagegen vorgehen, wenn Sie dahinter Diskriminierung vermutet.

Welche Folgen hat das für Unternehmen?

Eine Abkürzung in Stellenanzeigen ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Hat sich die Mehrheit der Menschen erst einmal an die Abkürzungen gewöhnt, wird irgendwann auch die Reihenfolge egal sein.

Der potenzielle Bewerber wird wissen, dass es sich hier um die Angabe handelt, dass dem anwerbenden Unternehmen, das Geschlecht des potenziellen Arbeitnehmers relativ egal ist.

Allem Anschein nach, ist dies nur der Anfang von etwas, mit dem wir uns in Zukunft öfter konfrontiert sehen werden.

Anrede

Wie wollen Bewerber zukünftig angesprochen werden? Gleiches gilt für Kunden und Mitarbeiter. Wer weiß schon genau, wie das Gegenüber angesprochen werden möchte? Sind die Anreden „Sehr geehrter Herr/sehr geehrte Frau…“ noch zeitgemäß?

Alle Geschlechter einschließende, neutrale Formulierungen sind beispielsweise an Universitäten häufiger anzutreffen – Studierende statt Studenten. Vergleichend dazu könnte die Anrede „Liebe Belegschaft…“ oder „Liebe Mitarbeiter…“ heißen.

Toiletten

Unternehmen, die mehr als neun Angestellte beschäftigen, müssen getrennte Toiletten bereitstellen. Laut Arbeitsstättenverordnung sind Unisex-Toiletten nur bis zu einer Mitarbeiterzahl unter neun erlaubt. Die Entwicklungen deuten derzeit daraufhin, dass zukünftig ein dritter Toilettenraum bei mehr als neun Mitarbeitern eingerichtet werden muss. Dies könnte für zahlreiche Unternehmen problematisch werden und ins Geld gehen.

Berufsbezeichnungen

Berufsbezeichnungen wurden bereits vor längerem aktualisiert. So wurde aus einem Kaufmann eine Kauffrau. Wie könnte nun das dritte Pendant dazu heißen? Kaufdivers?

Ein „kaufmännischer“ Beruf klingt in unseren Ohren alltäglich, aber wie sieht es da mit der weiblichen Form aus? „Kauffraulich“? Weitergesponnen wie mag wohl der Ausdruck für geschlechtslose Menschen klingen? „kaufinterlich“? Ganz verrückt wird es aber, wenn man nun versucht, das Ganze in Kürzeln darzustellen: „Mitarbeit-x (m/w/t/d/i/gn/a/*) gesucht“.